Auftragsgegenstände

Auftragsgegenstände kategorisieren die Aufträge, d. h. durch Zuweisung eines Auftragsgegenstands zu einem Auftrag wird Auftragsumfang grob abgesteckt. Die Auftragsgegenstände sind für die automatische Buchung von Aufträgen auf die Konten der Finanzbuchhaltung relevant.

Übersichtsliste

In der Liste der Auftragsgegenstände werden die dem System bekannten Auftragsgegenstände tabellarisch als sortierbare Liste dargestellt. 

Über den Menübereich werden Standard-Funktionen zum Neu-Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Auftragsgegenständen angeboten. Bei fehlenden Benutzerrechten können die Funktionen nicht aufgerufen werden und die entsprechenden Symbole werden inaktiv dargestellt.

Die Funktion "CSV-Export" exportiert die dem System bekannten Auftragsgegenstände in eine Datei.

Die Funktion "Drucken" erzeugt einen Ausdruck mit den, dem System bekannten Auftragsgegenstände.

Im Kopfbereich der Übersichtsliste befindet sich eine Schnellsuche. Der in dem Suchfeld eingegebene Text wird als Suchkriterium verwendet - bei der Suche werden die Werte in dem Eingabefeld "Bezeichnung" berücksichtigt. Bei aktivierter Suche wird die Liste der Auftragsgegenstände auf diejenigen Auftragsgegenstände eingeschränkt, in deren Bezeichnung das eingegebene Suchwort enthalten ist.

Die Liste der Auftragsgegenstände wird bei den Aufträgen und im Kontenplan als Nachschlageliste angeboten.

Symbole

Der Status der Auftragsgegenstände wird durch Symbole mit der nachstehenden Bedeutung visualisiert.

SperrsymbolGesperrt

Der Auftragsgegenstand wird für min. einen Auftrag verwendet und kann daher nur noch eingeschränkt bearbeitet werden. Löschen ist nicht mehr möglich

Mehrwertsteuersatz

Grundsätzlich wird der bei der Auftragsfakturierung anzuwendende Mehrwertsteuersatz durch die Zuordnung eines Auftrags zu einem Sektor (Trinkwasser, Schmutzwasser, etc.) vorgegeben. Von dieser Regelung darf/muss in bestimmten Fällen abgewichen werden. Um diesen Sonderfällen Rechnung tragen zu können, kann der Mehrwertsteuersatz, der sich Sektorzuordnung ergibt über den Auftragsgegenstand "überschrieben" werden. Sofern für einen Auftragsgegenstand ein Mehrwertsteuersatz angegeben ist, wird dieser für die Auftragsfakturierung verwendet - der durch den Sektor vorgegebene Mehrwertsteuersatz bleibt unberücksichtigt. Falls für einen Auftragsgegenstand kein Mehrwertsteuersatz hinterlegt ist, werden die jeweiligen Aufträge auf Basis des beim Sektor hinterlegten Mehrwertsteuersatz fakturiert.

Pauschalkosten

Für jeden Auftragsgegenstand können Pauschalkosten hinterlegt werden, die als Pauschale auf der jeweils ersten Rechnung eines Auftrags des betroffenen Auftragsgegenstands vom System zur Anrechnung gebracht werden. Die Pauschalkosten werden pro Auftrag nur einmal zur Anrechnung gebracht - selbst dann, wenn Teilleistungen des Auftrags bspw. monatsweise abgerechnet werden. Die Fakturierung der Pauschalkosten kann für einzelne Aufträge unterbunden werden, wenn das Kennzeichen "Pauschalkosten" beim Auftrag zurückgesetzt wird.

Die beim Auftragsgegenstand hinterlegten Pauschalkosten sind mit einem Gültigkeitszeitraum belegt - der Pauschalkostensatz wird dann zur Anrechnung gebracht, wenn das Wertstellungdatum der jeweiligen Rechnung inerhalb dieses Gültigkeitszeitraums liegt. 

Tätigkeiten

Für jeden Auftragsgegenstand können durchzuführende Einzeltätigkeiten definiert werden. Die Einzeltätigkeiten repräsentieren die Elemente einer Checkliste, die im Rahmen der Bearbeitung eines Auftrags abgearbeitet werden sollte. In diesem Sinne können die für die Auftragsgegenstände definierten Einzeltätigkeiten bei Erfassung der Arbeitszettel (=Leistungserfassung) der jeweiligen Aufträge "abgehakt" werden.

 
i.syde
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